Psychotherapie
Kognitive Verhaltenstherapie und Schematherapie
Kognitive Verhaltenstherapie ist eine Therapieform, die schwerpunktmäßig an konkreten Veränderungen im aktuellen Erleben, Denken und Verhalten ansetzt. Die Grundidee ist, dass es Denk- und Verhaltensmuster gibt, die zur Aufrechterhaltung der bestehenden Probleme beitragen. Diese Muster sind – oft unabsichtlich – gelernt worden und können deshalb auch wieder verlernt werden. Hierzu werden die gängigen Techniken der Verhaltenstherapie angewendet: beispielsweise Problemlösetechniken, kognitive Umstrukturierung, Expositionsübungen und Verhaltensexperimente.
Außerdem werden in der Therapie biographische Erfahrungen herausgearbeitet, die zur Entstehung der Symptome beigetragen haben („Gefühlsgedächtnis“ und Denkfallen, sogenannte „Schemata“). Diese werden dann mit Hilfe verschiedener Interventionen bearbeitet (z.B. kognitiv-emotionale Umstrukturierung, Stühle-Techniken, Rollenspiele), so dass die „alten“ Muster ihren Einfluss auf das heutige Erleben und Handeln verlieren und die Person nachhaltig an innerer Stärke und Selbstsicherheit gewinnt.
Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie ist die Bereitschaft, auch zwischen den Therapiesitzungen selbst an einer Bewältigung der Probleme zu arbeiten, oft in Form von sogenannten „Hausaufgaben", die gemeinsam vereinbart werden.
Kosten
Die Therapie kann mit allen Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen der Psychotherapierichtlinien erfüllt sind. Dies wird im Rahmen der Sprechstunde bzw. von probatorischen Sitzungen (s.u.) geklärt.
Private Kassen: Sie können sich die Psychotherapie von der privaten Versicherung erstatten lassen, soweit Ihre vertraglichen Konditionen ambulante Psychotherapie mit einschließen. Dies können Sie bei Ihrer Kasse erfragen.
Beihilfe: Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, werden die Kosten von der Beihilfe nach Antragsstellung übernommen.
Das Therapieangebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahre.
Terminvereinbarung
Ich bin montags bis donnerstags von 12:30-13:00 Uhr unter der oben angegebenen Telefonnummer persönlich zur Terminvereinbarung zu erreichen. Ich vereinbare ausschließlich Termine per Telefon, nicht per E-Mail.
Ablauf
Vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie finden ein bis maximal drei sogenannte Sprechstundentermine a 50 min zur Abklärung und Beratung statt. Danach können bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen vereinbart werden. Diese Termine dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, einer ausführlichen Diagnostik und einem ersten Überblick über die bestehenden Probleme. In dieser Zeit soll überprüft werden, ob eine Psychotherapie bei der vorliegenden Problematik erfolgversprechend ist.
Für die Sprechstunden und die probatorischen Termine müssen gesetzlich Versicherte ihre Chipkarte mitbringen, eine Überweisung ist nicht nötig. Erst dann muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Auch privat Versicherte und Beihilfeberechtigte haben in der Regel einen Anspruch auf Probetermine. Da die Bedingungen jedoch variieren, empfiehlt es sich, auch hier vorab bei der Krankenkasse nachzufragen.